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Freitag, 10. September 2010
Regeln 07/08 PDF Drucken E-Mail
F U S S B A L L V E R B A N D    N I E D E R H E I N        E.  V.

Fußballkreis 11 "Rees-Bocholt" - Kreisjugendausschuss -

  DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN  für die Saison 2008/2009- Juniorenbereich -        07.08.07 ALLGEMEINES: 

1.         Der Spielbetrieb des Fußballkreises 11 "Rees-Bocholt" (Meisterschafts-, Freundschafts- und Pokalspielbetrieb) wird unter Beachtung der geltenden Satzungen und Ordnungen des DFB, WFV, FVN sowie der Durchführungsbestimmungen des Fußballkreises 11 "Rees-Bocholt" und des Rahmenspielplanes des Kreises, angepasst an den Rahmenspielplan des WFV durchgeführt.

       Auf der Arbeitstagung am 06.08.07 wurden den Vereinen die Spieltermine (1.und 2. Spieltag von allen Klassen ausgehändigt.

Die WFV-Pokalspiele und Kreispokalspiele der D-Jugend und E-Jugend wurden auf der Arbeitstagung am 18.06.07 ausgelost und wurden in den Amtlichen Mitteilungen, Nr.13, veröffentlicht.

2.         Alle spieltechnischen Einzelheiten, die den Spielbetrieb betreffen, werden grundsätzlich durch die "AM" veröffentlicht. In Einzelfällen ergehen persönliche Benachrichtigungen an die Vereine.

3.         Entscheidungen spieltechnischer Art werden grundsätzlich von den einzelnen Gruppenleitern (KJA-Mitgliedern) eigenverantwortlich unter Beachtung der Satzungen und Ordnungen sowie dieser Durchführungsbestimmungen getroffen.

       In besonderen Fällen entscheidet der KJA in seiner Gesamtheit. Anträge und Eingaben an den   KJA bedürfen der Schriftform und der Unterschrift des Jugendleiters oder des gemeldeten Jugendgeschäftsführers. Schreiben von einzelnen Trainern oder Betreuern werden nicht bearbeitet.

       Gegen die Entscheidungen des KJA in seiner Gesamtheit oder einzelner KJA-Mitglieder sind Rechtsmittel nach der Rechts- und Verfahrensordnung innerhalb der Fristen zulässig. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Rechte und Pflichten der Vereine nach den Satzungen und Ordnungen sowie nach diesen Durchführungsbestimmungen verwiesen.

4.         Der Spielbetrieb wird in folgenden Altersklassen durchgeführt und die STICHTAGE für die Saison     2007/2008  lauten wie folgt:

        A-Junioren:     01.01.1989               B-Junioren:     01.01.1991                               B-Juniorinnen U17:  01.01.91        C-Junioren:     01.01.1993                               C-Juniorinnen U15:  01.01.93        D-Junioren:     01 01.1995                               D-Juniorinnen U13:  01.01.95        E-Junioren:     01.01.1997                                           E-Juniorinnen U11:  01.01.97        F-Junioren:     01 01.1999        Bambinis:       01.01.2001 und jünger 

5.       Die Spielzeiten betragen:

        A-Junioren:     2 x 45 Min.        B-Junioren:     2 x 40 Min.                               B-Juniorinnen U17:  2 x 40 Min.        C-Junioren:     2 x 35 Min.                               C-Juniorinnen U15:  2 x 35 Min.        D-Junioren:     2 x 30 Min.                               D-Juniorinnen U13:  2 x 30 Min.        E-Junioren:     2 x 25 Min.                               E-Juniorinnen U11:  2 x 25 Min.          F-Junioren:                 2 x 20 Min.        Bambinis:                  2 x 20 Min.

       

 

6.       Die Disziplinarstrafe (Zeitstrafe) beträgt in allen Altersstufen 5 Minuten.

7.       Bei den Bambini- bis D-Junioren-Mannschaften sowie bei den Mädchen-Mannschaften können bei jedem Spiel bis zu 4 Junioren/Juniorinnen während des gesamten Spieles einschl. einer Verlängerung beliebig ein- und ausgewechselt werden, und zwar jeweils bei einer Spielunterbrechung.

8.       Bei den A- bis C-Junioren (außer C 8-Mannschaften – siehe Sonderregelung -) dürfen während des gesamten Spieles einschl. einer Verlängerung bis zu 4 Spieler eingewechselt werden.

9.       Eine Mannschaft kann antreten, wenn zu Spielbeginn auf dem Spielfeld sind:

    11-er Mannschaften:         7 Junioren/Juniorinnen     7-ner Mannschaften:                  5 Junioren/Juniorinnen     8-ter Mannschaften:         5 Junioren/Juniorinnen10.   Ein(e) Junior/Juniorin darf an einem Tag nur an einem Juniorenspiel (Pflichtspiel) teilnehmen.11.   Folgende Mannschaften können neben den üblichen Mannschaften am Spielbetrieb des Fußballkreises 11 teilnehmen: 12. Gemischte Junioren A/B      Spieleranzahl: 5 A-Junioren und 6 B-Junioren      Spielzeit:     2 x 40 Minuten13.   Gemischte Junioren B/C      Spieleranzahl: 5 B-Junioren und 6 C-Junioren      Spielzeit:     2 x 35 Minuten      Spieltag:      Samstagnachmittag oder Sonntagvormittag nach Abstimmung14.   7-ner Mannschaften

Zugelassen sind diese Mannschaften für die Altersstufen D-Junioren und Juniorinnen.

Eine Mannschaft kann aus höchstens 11 Junioren/Juniorinnen ( 7 u. 4 Auswechselspieler) bestehen. Zur gleichen Zeit dürfen nur 7 Junioren/Juniorinnen (1 Torwart und 6 Feldspieler) auf dem Spielfeld sein. Bis zu 4 Junioren/ Juniorinnen dürfen während des gesamten Spieles einschl. einer Verlängerung beliebig bei einer Spielunterbrechung ein- und ausgewechselt werden.

Zu den 7-ner Mannschaften siehe auch besondere Regelungen in diesen Durchführungsbestimmungen.

      8-ter-Mannschaften

      (siehe auch besondere Durchführungsbestimmungen)

15.   Mannschaften im Aufbau (siehe Mannschaftsmeldungen) schließen bis zum 15.11. d.J. selbständig Freundschaftsspiele ab. Spielberichte gehen an den zuständigen Gruppenleiter der entsprechenden Altersklasse. Danach ergeht ein neue Mannschaftsmeldeaufforderung und die Vereine können entscheiden, ob sie in der 2. Serie am Pflichtspielbetrieb teilnehmen wollen.16.   PflichtspielbetriebFür die bereits für den Meisterschaftsspielbetrieb im A- bis E-Junioren Bereich (außer Leistungsklassen u. Mädchenmannschaften) gemeldeten Mannschaften wird in der 1. Serie eine Vorrunde durchgeführt. Danach wird für die 2. Serie der Saison 2007/2008  aufgrund der Leistungsstärke der Mannschaften nach der Vorrunde und den eingegangenen Nach- und Ummeldungen eine neue Gruppeneinteilung vorgenommen. Die Vereine werden deshalb rechtzeitig durch den KJA aufgefordert, Mannschaftsum- oder -nachmeldungen dem KJA schriftlich anzuzeigen.17.   Im Rahmen der Spielrunde der 2. Runde werden die  AUFSTEIGER zu den Leistungsklassen ermittelt (siehe auch Auf- und Abstiegsplan). Meisterschaftsurkunden werden nur für die 2. Serie ausgegeben bis einschl. E-Junioren.In den Leistungsklassen  wird eine Vor- und Rückrunde gespielt und danach der Meister ermittelt. 18.   Bambini Mannschaften :-          Kreisseitig werden Spielrunden angesetzt-          Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Vereine Spiel-Treffs organisieren können, die nicht    länger als 3 Stunden dauern sollen.-          Spielerzahl: 7 – 7-          Ein- und Auswechseln: beliebig oft-          Spielfeldgröße:  ca. 35 m x 25 m-          Spielfeldmarkierung: Außenlinien können mit Hütchen markiert werden-          Spieldauer: 2 x 20 Minuten, bei Treffs max. Spielzeit 80 Minuten je Mannschaft-          Tore: 5 m x 2 m-          Spielball: Leichtball, max. Größe 4-          Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung-          Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung-          Abstoß: wahlweise aus der Hand oder vom Boden-          Einwurf: Keine Konsequenz bei falscher Ausführung; Fehler erklären-          Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß (8 m)-          Spielleiter: wird von einem der beteiligten Vereine gestellt19.   F - Junioren-Mannschaften:-          Kreisseitig werden Spielrunden angesetzt-          Spielerzahl:   7 : 7-          Ein- und Auswechseln beliebig oft.-          Spielfeldgröße: ca. 40 m x 35 m-          Spielfeldmarkierungen: Außenlinien können mit Hütchen markiert werden -          Spielzeit: 2 x 20 Minuten-          Tore: 5 m x 2 m-          Spielball: Leichtball, max. Größe 4-          Abseitsregel kommt nicht zur Anwendung-          Rückpassregel kommt nicht zur Anwendung-          Abstoß wahlweise aus der Hand oder vom Boden-          Einwurf: keine Konsequenz bei falscher Ausführung, Fehler erklären-          Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe Strafstoß (8 m)-          Spielleiter: wird von einem der beteiligten Vereine gestellt20.   E - Junioren-Mannschaften:-          Kreisseitig werden Spielrunden angesetzt-          Spielerzahl:   7 : 7-          Ein- und Auswechseln: beliebig oft (bis zu 4 Junior(en)/-innen -          Spielfeldgröße: ca. 55 m x 35 m-          Spielfeldmarkierungen: Außenlinien können mit Hütchen markiert werden-          Spieldauer: 2 x 25 Minuten-          Torgröße:   5 m x 2 m-          Spielball:  Größe 4-          Abseitsregel: kommt nicht zur Anwendung-          Rückpassregel: kommt nicht zur Anwendung-          Regelwidriges Spiel: Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß (8 m)-          Spielleiter: Bei E I-Mannschaften amtlicher Schiedsrichter, bei allen anderen wird Spielleiter von einem der beteiligten Vereine gestellt21.   Im D-Juniorenbereich wird alternativ mit 11-er und 7-ner Mannschaften gespielt:11-er Mannschaften:-          übliches Spielfeld und es wird nach den amtlichen Regeln gespielt-          Spielleiter: Amtlicher Schiedsrichter

      7-ner Mannschaften:

-          Spielfeld: Sofern kein Kleinspielfeld vorhanden ist, wird unter Beibehaltung der Auflage, dass das Spielfeld rechteckig sein muss (die Länge muss die Breite übertreffen) in einer Platzhälfte quer über den Platz gespielt. Tor- u. Mittellinie des normalen Spielfeldes bilden die Seitenlinien des Spielfeldes.-          Ein- und Auswechseln: beliebig oft (bis zu 4 Junior(en)/innen-          Tor:       2 x 5 m-          Strafraum: 12 m-          Torraum:    4 m-          Strafstoßmarke: 8 m-          Entfernung der Spieler bei Freistößen vom Ball: 7 m-          Spielregeln: übliche Spielregeln mit allen Konsequenzen-          Spielleiter: Amtlicher Schiedsrichter21 a)     C-Junioren-Bereich alternativ 11-er u. 8-ter Mannschaften-          Ab C-Junioren ist es zulässig, Mannschaften aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. Die Genehmigung für den Einsatz von Juniorinnen ist vorher auch unter Beifügung einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten beim Verbandsjugendausschuss des FVN schriftlich zu beantragen.

        C 11-Mannschaften::

-          übliches Spielfeld und amtliche Spielregeln-          Spielleiter: Amtlicher Schiedsrichter   C-8-ter Mannschaften    -  Amtliche Spielregeln-   Vereine, die über ein versetzbares Tor verfügen (7,32 m x 2,44)S, stellen das   versetzbare Tor auf Höhe des Strafraumes auf.-  Die Mittellinie verschiebt sich ins hintere Spielfeld bis zum Ende des Mittelkreises des üblichenSpielfeldes und wird seitlich durch Hütchen markiert.-   Sollte ein Verein über 2 versetzbare Tore verfügen, wird von Strafraum zu Strafraum gespielt.-   Spielzeiten: Amtliche Spielzeiten-  Sollten Vereine über  keine versetzbaren Tore verfügen, wird die amtliche Spielzeit in jeder  Halbzeit um 5 Minuten gemindert-  In den Gruppen, in denen 8-ter und 11-er Mannschaften zusammen eingeteilt sind,-  passen sich die 11-er Mannschaften bei der Spieleranzahl den 8-er Mannschaften an.-   3-Junioren/-innen können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden-   Spielleiter: Amtlicher Schiedsrichter oder Spielleiter (Vereinsvertreter)                   22.   Nur mit vorheriger Zustimmung des Gruppenleiters sind sogenannte Mannschaften OHNE  WERTUNG  zugelassen (die vorherige Zustimmung des Gruppenleiters muss vorliegen) In diesen Mannschaften können bis zu 2 Junioren der nächsthöheren Altersstufe eingesetzt werden.Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch hier die Wechselbestimmungen für Junioren/Juniorinnen von einer höheren in eine untere Mannschaft beachtet werden müssen.23.   In den Leistungsklassen des Kreises kann nur jeweils eine Mannschaft eines Vereins spielen. Sollte die 1. Mannschaft in der Niederrheinliga und die 2. Mannschaft in der Bestengruppe spielen, steigt die 2 Mannschaft im Falle eines Abstiegs der 1. Mannschaft aus der Niederrheinliga automatisch zusätzlich aus der Leistungsklasse ab.24.   Die vom KJA bekanntgegebenen Termine sind bindend und von den Vereinen zu beachten und einzuhalten. Die Spiele der C-Jugend - Bambini und Juniorinnen sollen am Samstagsnachmittag und die Spiele der  A- ,B- Junioren und Gemischten Junioren (AB) am Sonntagvormittag gespielt werden.Bei den A-Junioren wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Heimspiele  generell für Freitags oder Samstags angesetzt werden, wenn dies  beim Gruppenleiter schriftlich beantragt wird. Diese Regelung hat dann für das gesamte Spieljahr Bestand. Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer beantragten Samstagansetzung die Spiele der Altersstufen C- bis Bambini-Mannschaften nicht ausfallen dürfen und in diesem Fall, die verbandsseitig vorgesehene Regelung für die Abwicklung von Spielen bei Überschneidungen für A-Junioren-Mannschaften  keine Gültigkeit hat. Nur der letzte Spieltag wird dann zur gleichen Anstoßzeit am Sonntagvormittag / Samstagnachmittag angesetzt. Nach wie vor ist eine Vorverlegung immer mit schriftlicher Zustimmung des Spielpartners und Zustimmung des Gruppenleiters möglich. Bei den B/C-Junioren ist den beteiligten Vereinen der Wochenendspieltag freigestellt. Juniorenspiele sollen am Sonntagvormittag nicht vor 9.00 Uhr beginnen.Bei der F-Jugend und den Bambinis können die Spiele auch im beiderseitigem Einverständnis auch Samstagvormittags gespielt werden.Für die Leistungsklassenmannschaften werden folgende Anstoßzeiten festgelegt:A- / B-Jugend,  Sonntags, 11.00 Uhr, im Dezember und Januar um 10.30 Uhr.                       Samstags, 17.15 Uhr, im Dezember 16.45 Uhr und im Januar 16.30 Uhr.                        Bei Wochentagsspielen um 19.00 Uhr.C - Jugend,      Samstags, 15.30 Uhr, im Dezember 15.00 Uhr und im Januar 14:45 Uhr.                       Bei Wochentagsspielen um 18.00 Uhr.D - Jugend,      Samstags, 14.15 Uhr, im Dezember 13.45 Uhr und im Januar 13:30 Uhr.                       Bei Wochentagsspielen um 17.30 Uhr.In diesem Zusammenhang wird auf die durch den VFA veröffentlichte Reihenfolge der Platzbelegung bei Überschneidungen verwiesen, insbesondere zu Zeiten, die der Jugend vorbehalten sind(Ausnahmeregelung A-Junioren Samstags).27.   Pflichtspiele sind alle Meisterschafts- Pokal- und Entscheidungsspiele, die von der spielleitenden Stelle angesetzt werden. Pflichtspiele werden bei der Berechnung von Sperr- und Wartefristen berücksichtigt.28.   Satzungsgemäß sind Spielverlegungen nur gemäß § 23 Jugendspielordnung WFV möglich und rechtzeitig beim zuständigen Gruppenleiter schriftlich zu beantragen.    29.   Spielverlegungen von angesetzten Spielen von sonntags auf samstags (oder umgekehrt) oder auf einen anderen Wochentag sind nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vereine und mit der vorherigen Zustimmung des Gruppenleiters möglich. Eine Spielverlegung kann von der spielleitenden    Stelle nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn das Spiel auf einen Zeitpunkt vor dem angesetzten Spieltermin verlegt wird ( VORVERLEGUNG ). Spielverlegungen sind schriftlich bis
12 Tage vor dem neuen Spieltermin beim zuständigen Gruppenleiter unter Vorlage einer Zustimmungserklärung beider Vereine zu beantragen. Kreisseitig können auch keine Spielverlegungen bei Erkrankungen von mehreren Spielern einer Mannschaft nach Vorlage von ärztlichen    Bescheinigungen genehmigt werden; nur wenn eine Einigung der beteiligten Vereine vorliegt. Die Formvorschriften sind bei allen Spielverlegungen einzuhalten.
Können angesetzte Pflichtspiele in der 1. Serie wegen evtl. Platzbelegungsprobleme nicht ausgetragen werden, ist ggfls. das Heimrecht zu tauschen und der Gruppenleiter ist zu verständigen.30.   Einladungen an die Gastvereine müssen mindestens 8 Tage vor dem angesetzten Spieltermin ausgesprochen werden, mündlich oder schriftlich. Sollte der Gastverein bis 8 Tage vor dem Spiel keine Einladung erhalten haben, so muss er sich mit dem gastgebenden Verein in Verbindung setzen. Der Gastverein ist beweispflichtig.31.   Die Spielberichte müssen noch am Spieltage an die entsprechenden Gruppenleiter durch den Platzverein - nicht Schiedsrichter  - geschickt werden, die Platzvereine haften hierfür.32.   Spielberichte sind von allen Pflichtspielen 1-fach zu erstellen; für Turniere sind die besonderen      Spielberichtsbogen zu verwenden.Über Spiele, die ausgefallen sind, sind dem Gruppenleiter auch Spielberichte zuzuleiten, sofern nicht eine generelle Spielabsage durch den VJA oder KJA erfolgt ist. Der Grund des Spielausfalles ist zu vermerken.Neuansetzungswünsche können ggfls. mit dem Gruppenleiter abgestimmt werden.Bei ungünstigen Platz- und Witterungsverhältnissen können die Spiele nicht eigenmächtig von den Vereinsvertretern abgesetzt werden. Sowohl bei kommunalen als auch bei vereinseigenen Platzanlagen ist im Falle einer beabsichtigten Spielabsetzung vor Spielbeginn entweder a)       die Entscheidung der zuständigen Kommunalverwaltungb)       die Entscheidung des angesetzten Schiedsrichters oderc)       die Entscheidung der vom Kreis 11 "Rees-Bocholt" eingesetzten Platzkommission      einzuholen.Erst nach Vorlage einer Entscheidung können ggfls. Schiedsrichter, Spielpartner und Gruppenleiter verständigt werden. Bei einer Platzsperre durch die zuständige Kommunalverwaltung ist die "Sperrbescheinigung" innerhalb von 5 Tagen dem Gruppenleiter vorzulegen.Sperrbescheinigungen müssen die Originalunterschrift der sperrenden Stelle haben (keine Kopien).Eigenmächtige Spielabsetzungen der Vereinsvertreter ziehen u. U. Punkteverluste nach sich.33.   Schiedsrichteranforderungen/-ansetzungen33.1       Die Vereine sind verpflichtet, zu allen Juniorenspielen für die A- bis E I -Junioren und Juniorinnen mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Spiel Schiedsrichter anzufordern, soweit die Ansetzung nicht durch die "AM" oder Rundschreiben erfolgt ist, und zwar bei den örtlichen Gruppenleitern:       Karl-Jörg de Jong, Tannenweg 1, 46499 Hamminkeln,       Johannes Pelgrim, Paulstr. 2, 46399 Bocholt       Norbert Brunnstein, Grüne Str. 85, 46446 Emmerich,        Es wird auch besonders darauf hingewiesen, dass die Anforderungen von verlegten Spielen ebenfalls 10 Tage vor dem neuen Spieltermin erfolgt sein muss; ansonsten erfolgt keine Ansetzung durch den Kreisschiedsrichterausschuss. Schiedsrichter die durch die „AM“ oder besonderes Rundschreiben bekanntgegeben worden sind, sind persönlich einzuladen (der Verein haftet)33.2   Ab der E II- Jugend bis zu den Bambinis stellen die Beteiligten Vereine eigenständig einen Spielleiter. Vor dem Spiel ist die Einigung auf einen Spielleiter auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken und von beiden Mannschaftsbetreuern gegenzuzeichnen.

         Vorrecht zur Stellung eines Spielleiters hat die Gastmannschaft. Ist die Gastmannschaft nicht

          bereit, einen Spielleiter zu stellen, ist der Platzverein verpflichtet, einen Spielleiter zu stellen.

          Sofern Spiele ausfallen sollten, weil keine Einigung auf einen Spielleiter möglich war, wird das Spiel nicht neu angesetzt.

          Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der einvernehmlich bestellte Spielleiter die Rechte eines Schiedsrichters hat und nach Spielschluss die notwendigen Eintragungen im Spielbericht vorzunehmen hat.

Bei Ausbleiben des angesetzten oder angeforderten Schiedsrichters wird auf § 5 Schieds-
richterordnung verwiesen.
Wenn trotz Anforderung kein Schiedsrichter erscheint, müssen sich die Vereine bei den            C-8 Junioren, D-7 Junioren, E I-Junioren-Mannschaften und Juniorinnen (U11, U13 und U15),          auf einen Schiedsrichter einigen.Neu: Mit Beginn der Spielzeit 2007/08 wird ein „Regeltechnisch qualifizierter Betreuer“ eingeführt. Er hat an einer Kurzschulung für Schiedsrichter teilgenommen und ist berechtigt, bei ausbleiben des angeforderten Schiedsrichters noch vor einem Vereinsvertreter das entsprechende Spiel zu leiten.

Die Einigung ist vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen schriftlich festzuhalten. Diese Eintragung haben sowohl Spielführer als auch Mannschaftsbetreuer gegenzuzeichnen. Im Falle einer Einigung auf einen Spielleiter (nicht aktiver Schiedsrichter) hat dieser Namen und Anschrift zu vermerken und auch die entsprechenden Eintragungen - wie ein amtlicher Schiedsrichter - vorzunehmen.

34.   Sollte der KJA feststellen, dass die Vereine der Verpflichtung zur Schiedsrichteranforderung nicht nachkommen, werden entsprechende Ordnungsgelder verhängt.

35.   Im Juniorenbereich des Fußballkreises 11 "Rees-Bocholt" zählt das Torverhältnis grundsätzlich nicht, d. h., zur Ermittlung eines Meisters, Auf- oder Absteigers ist immer ein Entscheidungsspiel bzw. eine Spielrunde erforderlich. Ggfls. werden hierfür vom zuständigen Gruppenleiter bei mehreren Teilnehmern mit gleicher Punktzahl am Ende einer Saison besondere Durchführungsbestimmungen auch unter Berücksichtigung des Torverhältnisses erlassen. Diese Durchführungsbestimmungen sind dann für diese Spielrunde bindend.

Entscheidungsspiele sind alle Spiele, die nach Beendigung der Meisterschaftsspiele zur Ermittlung von Meistern, Auf- und Absteigern dienen. Entscheidungsspiele werden von den Gruppenleitern auf neutralen Plätzen angesetzt, und zwar nach Möglichkeit auf Rasenplätzen. Entscheidungsspiele gehen möglicherweise direkt bis zur Entscheidung, d. h., evtl. Verlängerung und Strafstoßschießen nach den Richtlinien des DFB.

36.   Ein Verein der Junioren(innen) für Lehrgänge oder Auswahlspiele des Fußballkreises, FVN, WFV oder DFB abstellen muss, kann die Absetzung eines angesetzten Pflichtspieles verlangen. Die Spielabsetzung ist rechtzeitig schriftlich beim zuständigen Gruppenleiter unter Beifügung der Auswahlladung zu beantragen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die verbandsseitige Verpflichtung des Kreises verwiesen, Auswahlmannschaften zu bilden. Die Vereine sind deshalb verpflichtet, die Spieler zu melden und nach fernmündlicher oder schriftlicher Anforderung abzustellen.

Sollten Spieler unentschuldigt fehlen, wird sich der KJA vorbehalten, Ordnungsgelder auszusprechen oder die Angelegenheit an die KJSK abzugeben. Auch steht dem KJA zu, im Zuge der Vorbereitung der Auswahlmannschaften befristete Trainings- und Spielverbote für nominierte Junioren (innen) zu erteilen.Die Vereine werden auch gebeten, die ergangenen Einladungen über Auswahlveranstaltungen rechtzeitig an die Junioren(innen) weiterzuleiten.37.   Fehlende Spielerpässe sind spätestens 1 Woche nach dem Spiel bzw. nach Rücksendung von der Pass-Stelle zur Prüfung der Spielberechtigung an den Staffelleiter zu senden. Bei Pässen, die nicht innerhalb von 1 Woche eingereicht werden, gilt das Verfahren von Amts wegen zur Feststellung der Spielberechtigung als eröffnet. Bei Beanstandungen eines Passes durch den Schiedsrichter ist der Pass innerhalb von 1 Woche in ordnungsgemäßem Zustand dem Staffelleiter vorzulegen.38.   Sollten Pässe bei Spielen fehlen, haben die Junioren/Juniorinnen vor Spielbeginn unaufgefordert auf dem Spielberichtsbogen zu unterschreiben, und zwar mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum. Bei den F-Junioren und Bambinis kann der Betreuer diese Eintragung vornehmen und hat gegenzuzeichnen. Immer ist der Grund des Fehlens zu vermerken.39.   Die Vereine haften dafür, dass die Spielerpässe mit dem richtigen Geburtsdatum und Passbildern versehen sind. Zur Erlangung der Erstspielberechtigung ist der Passstelle in Duisburg eine Bestätigung des Geburtsdatums vorzulegen. Dieser Nachweis kann nur wie folgt geführt werden:a)       Vorlage der Original-Geburtsurkunde (keine Kopie)b)       Bestätigung der zuständigen Kommunalverwaltung über das Geburtsdatum in einer besonderen Urkunde oder auf dem Spielberechtigungsantrag.c)       Bestätigung des Kreisjugendausschusses auf dem Erstspielberechtigungsantrag (Voraussetzung: Vorlage der Original-Urkunde oder eines Original-Ausweises).Es wird empfohlen, auch bei Übernahme von Spielerpässe (Vereinswechsel) das Geburtsdatum zu kontrollieren. 40.   Der Auf- und Abstiegsplan für das Spieljahr 2007/2008 wird in der AM, und im Internet unter www.kreis11.fvn.de/jugend_bestimmungen.html veröffentlicht. Er wurde allen Vereinen auf der AT am 06.08.07, in schriftlicher Form übergeben.Der Auf- und Abstiegsplan ist bindend und kann im laufenden Spieljahr nicht mehr verändert werden.41.   Angesetzte Meisterschaftsspiele, die, aus welchen Gründen auch immer, ausgefallen sind, und von den Vereinen bis zum letzten Spieltag einer Serie nicht nachgeholt wurden, werden für beide Vereine als verloren gewertet. Spielansetzungen müssen mit dem Staffelleiter abgestimmt werden.42.   Die Platzvereine sind laut Spielordnung WFLV, §20, Abs. 5, verpflichtet, die Spielergebnisse oder      auch einen Abbruch / Ausfall eines Spieles rechtzeitig ins DFB-Net einzugeben.       Alle Spielergebnisse müssen am Wochenende (Samstags / Sonntags) bis 18.00 Uhr am entspre-chenden Spieltag im DFB-Net eingegeben sein. Bei Wochenspieltagen muss der Spieltag undSpielbeginn vom Verein dem Staffelleiter mitgeteilt werden, damit dieser die Daten ins DFB-Neteintragen kann. Die Ergebniseingabe bei diesen Spielen muss bis spätestens 1 Stunde nach Ende des Spieles durchgeführt sein.

POKALSPIELE 43.   Kreisseitig werden folgende  POKALSPIELE   durchgeführt:-          WFV-Pokalspiele A- bis C-Junioren auf Kreisebene-          Pokalspiele der sogenannten Gruppe Wesel (A- bis F-Junioren)-          D 1 Junioren, Lodewick-Pokal im Kreis 11-          E Junioren, Schneider Pokal Kreis 11-          Pokalrunde Gruppe Bocholt (A- bis F-Junioren)Diese Pokalspiele sind Pflichtspiele und werden bei der Berechnung von Fristen und Sperren berücksichtigt. Die Abwicklung liegt jeweils beim KJA.      44.   Die Pokalspiele werden nach folgendem Modus ausgetragen:"Direkt bis zur Entscheidung, d. h., evtl. Verlängerung und anschl. Strafstoßschießen nach den Bestimmungen des DFB bis zur Entscheidung"Der VJA des FVN gibt die Anzahl der Teilnehmer des Kreises für die Pokalrunde auf FVN-Ebene bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sich nur der jeweilige Kreispokalsieger für die FVN-Pokalrunde qualifiziert.Sollte der Kreis jeweils mehrere Teilnehmer stellen können, erfolgt eine rechtzeitige Veröffentlichung bzw. Benachrichtigung der Vereine.Verlängerungszeiten: A-Junioren: 2 x 15 Min.; B-Junioren: 2 x 10 Minuten                                         C- bis F-Junioren: 2 x 5 Minuten45.   Spielberichte gehen an die jeweiligen Gruppenleiter, und zwar WFV-Pokalspiele auf Kreisebene:A- und B-Junioren: Werner HeykampC-Junioren: Jürgen SchulzLodewick Pokal (D-Junioren): Jürgen SchulzSchneider-Pokal (E-Junioren) Ludwig BayerPokalspiele der sogenannten Gruppe Wesel:A - D-Junioren: Werner HeykampE- bis F-Junioren und Juniorinnen: Ilona WetzelPokalspiele Gruppe BocholtA – C-Junioren: Jürgen SchulzD – F-Junioren: Egon HüningJuniorinnen: Ilona Wetzel46.   Bei den WFV-Pokalspielen ist Eintritt zu erheben.Preise: Erwachsene: 1,50 Euro; Jugendliche u. Rentner: 1,00 Euro, Schüler: 0,50 EuroDie Einnahme ist nach Abzug der üblichen Kosten (Schiedsrichterkosten) unter den beteiligten Vereinen 50 : 50 zu teilen. Platzaufbau und evtl. Werbungskosten hat der gastgebende Verein zu tragen. Der reisende Verein trägt seine Fahrtkosten. Sofern die erzielte Einnahme nicht zur Deckung der Schiedsrichterkosten ausreicht, entfällt eine Einnahmeteilung und die Einnahme ist zur Deckung der Schiedsrichterkosten zu verwenden. Ein weiterer Fehlbetrag der Schiedsrichterkosten trägt der Platzverein.47.   Die Paarungen für die WFV-Pokalspiele auf Kreisebene, Lodewick- und Schneiderpokal und der Kreispokal der Juniorinnen wurden auf verschiedenen Arbeitstagungen ausgelost, wobei die Endspiele bzw. Qualifikationsspiele zur Ermittlung eines weiteres Teilnehmers nicht auf neutralen Plätzen sondern entsprechend der Auslosung auf einem    Platz eines Teilnehmers stattfinden. Die Pokalspiele der Gruppe Wesel und der Gruppe Bocholt werden auf  gesonderten Arbeitstagung der sogenannten Gruppe Wesel / Bocholt ausgelost, hier finden die Endspiele auf einem Platz eines Vereins statt, der sich für die Ausrichtung beworben hat.48.   An den jeweiligen WFV-Pokalwettbewerben auf Kreisebene nehmen bis zu 32 Mannschaften an der Hauptrunde teil. Zur Ermittlung dieser Teilnehmerzahl wird jeweils, sofern erforderlich, eine Vorrunde gespielt, die auch auf der Arbeitstagung ausgelost wird.Für die Pokalrunde der Gruppe Wesel können alle Vereine der ehemaligen Gruppe Wesel melden. Für die Pokalrunde der Gruppe Bocholt können alle Vereine der ehemaligen Gruppe         Bocholt / Rhede melden.49.   Die Spieltermine der Pokalrunden werden den Vereinen auf der Arbeitstagung bzw. durch besondere Rundschreiben bekanntgegeben. Die vorgegebenen Termine sind einzuhalten; es ist auch nur eine Vorverlegung zulässig. Bei Nichtbeachtung ist der Gruppenleiter ggfls. berechtigt, Vereine aus dem Pokalwettbewerb auszuschließen.50.   Der jeweilige Platzverein ist verpflichtet, rechtzeitig beim örtlichen Schiedsrichtergruppenleiter Schiedsrichter anzufordern und die Gastmannschaft einzuladen.Die Schiedsrichter für die End- und ggfls. Qualifikationsspiele werden vom Gruppenleiter der jeweiligen Pokalrunde angefordert51.   Jedem Verein bleibt es überlassen, Junioren-Turniere auszurichten.Junioren-Turniere können im Rahmen der bestehenden Bestimmungen des DFB durchgeführt werden, wenn die Vorschriften der § 19 Abs. 5, 6 u. 7 eingehalten werden.52.   Jugendturniere bedürfen der Genehmigung. Der Antrag für internationale Turniere ist unmittelbar beim DFB und für nationale Turnier beim Turnier-Sachbearbeiter des Kreises 11 zu beantragen. (mindestens 4 Wochen vor dem Turnier).Zu verwenden ist das Formblatt. Beizufügen sind 2 ausreichend frankierte und beschriftete Freiumschlage,  und zwar 1 Freiumschlag für die Rücksendung der Genehmigung und 1 Freiumschlag für den Schiedsrichteransetzer, der hiervon die Schiedsrichteransetzung abhängig macht.Zu beachten sind die beigefügten Richtlinien für Turniere, insbesondere die Spielzeiten.:      Bambini-Veranstaltungen (Treffs) sind nur ohne Endspiele zulässig und es sind Einlagewettbe-      werbe vorzusehen.53.   Turnierspiele (außer Bambini-Veranstaltungen) können nach dem Punkt- und Torverhältnis oder nach dem Punktesystem durchgeführt werden.In der Vorrunde sind die Spiele bei Gleichstand sofort durch Strafstoßschießen zu entscheiden.Nur Endspiele dürfen verlängert werden.Die Verlängerungszeit beträgt für alle Altersklassen 2 x 5 Minuten.54.   Für Turniere sind die vom FVN vorgeschriebenen besonderen Spielberichtsbogen zu verwenden, die bei der Geschäftstelle des Kreises erhältlich sind, oder im Internet herunter geladen werden können.55.   Der Turnierausrichter hat jedem Teilnehmer eine detaillierte schriftliche Turnierordnung mit allen erforderlichen Angaben über die Abwicklung der Veranstaltung zu übersenden. Diese Turnierordnung einschl. Spiel- und Zeitplan ist auch dem Turnierbearbeiter in dreifacher Ausfertigung und auch dem Schiedsrichteransetzer zu übergeben.56.   Schiedsrichteranforderungen sind rechtzeitig beim zuständigen Schiedsrichtergruppenleiter vorzunehmen. Dafür müssen dem Gruppenleiter auch Spiel- und Zeitplan sowie Turnierordnung vorgelegt werden. Die Durchführungsbestimmungen wurden den Vereinen auf der AT am 06.08.07 ausgehändigt.
Sie können auch im Internet unter www.kreis11.fvn.de/jugend_bestimmungen.html nachgelesen oder herunter geladen werden.




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